ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

Gemeinsame Bestimmungen

 

1.      Für das Buchen oder In-Anspruch-nehmen der Dienstleistungen von verasportscoach (z.Bsp. Leistungsdiagnostik, Personal Training, Outdoor-Aktivitäten) – direkt oder über einen Vertragspartner, gelten ausschliesslich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

2.      Die Preise für Dienstleistungen von verasportscoach entsprechen den aktuellen Preisen.

 

3.      Die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken.

 

4.      Die Kunden / Vertragspartner sind sich bewusst, dass mit den Dienstleistungen von verasportscoach bestätigen Kunden / Vertragspartner, dass sie über einen – die Teilnahme zulassenden – Gesundheitszustand verfügen. Ein während in-Anspruch-nehmen auftretendes Unwohlsein ist unverzüglich zu melden.

 

5.      Für sämtliche Beziehungen zwischen dem Kunden / Vertragspartner und verasportscoach gilt das Schweizer Recht

 

6.      Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von dem Trainer gespeichert und ausschliesslich zur Erfüllung des Kurszieles verwendet.

 

7.      Der Trainer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmassnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer und dem Kunden.

 

Bestimmungen für Leistungsdiagnostik und Personal Training

 

1.      Der Preis für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen ist bar, über Twint, per Überweisung oder per Rechnung mit Einzahlungsschein innert 10 Tagen nach Abschluss des Vertrages zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Bezahlung verfallen alle Ansprüche auf die Dienstleistungen von verasportscoach.

 

2.      Bei Dienstleistungen, die verasportscoach ausserhalb seiner Trainingsräumlichkeiten erbringt, werden Spesen (z. B. Transportkosten, Eintritte, Fahrzeiten) zusätzlich separat entsprechend aktueller Preisliste berechnet.

 

3.      Die Benutzung der Trainingsräumlichkeiten von verasportscoach erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung von verasportscoach ist ausgeschlossen. Ebenso wenig haftet verasportscoach für den Verlust von Wertgegenständen, Geld und persönlichen Effekten.

 

4.      Ein terminiertes Personal Training kann bis 24 Stunden in Voraus kostenlos annulliert werden. Ein kurzfristig annulliertes Personaltraining ist vollständig zu bezahlen. (Vorbehalt Arztzeugnis für Unfall oder Krankheit, siehe Abschnitt B 5)

 

5.      Kann der Kunde eine Dienstleistung nicht oder unvollständig in Anspruch nehmen, besteht kein Ansprung auf Rückenerstattung. Liegt ein Arztzeugnis vor, wird die Gültigkeit der Dienstleistung um die Dauer der gesundheitlichen Verhinderung längstens um ein Jahr verlängert.

 

Bestimmungen für Outdoor – Aktivitäten

 

1.      Bei Outdoor – Aktivitäten unterstehen Endkunden und Vertragspartner den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von verasportscoach

 

2.      Der Preis für die in Anspruch genommene Dienstleistung ist bar, über Twint, per Überweisung oder per Rechnung mit Einzahlungsschein spätestens 10 Tage nach Abschluss des Vertrages zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Bezahlung verfallen alle Ansprüche auf die Dienstleistungen von verasportscoach

 

3.      Bei Annulierung geuchter Outdoor-Aktivität sind folgende Kosten fällig:

·        Bis 14 Tage vor Beginn der Aktivität:          kostenlose Annulierung

·        13 – 10 Tage vor Beginn der Aktivität:        50% des Rechnungsbetrages

·        9 – 5 Tage vor Beginn der Aktivität:            80% des Rechnungsbetrages

·        4 – 0 Tage vor Beginn der Aktivität:            100% des Rechnungsbetrages

Massgebend für den Zeitpunkt der Annullierung ist der Eingang der schriftlichen Annullierung bei verasportscoach

 

4.      Bei Nichtteilnahe oder verspäteter Teilnahme an Outdoor – Aktivitäten oder bei vorzeitigem Beenden von Outdoor  - Aktivitäten durch den Kunden ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Rückerstattung ist ausgeschlossen.

 

5.      Zusatzkosten gewünschter Aenderungen gebuchter Programme werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

6.      Bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl ist verasportscoach zu Annulierung der Outdoor – Aktivitäten berechtigt, auch kurzfristig. Durch Kunden / Vertragspartner bereits geleistete Zahlungen werden von verasportscoach zurückerstattet. Schadenersatzleistungen sind ausgeschlossen.

 

7.      verasportscoach übernimmt keine Haftung für Nicht-/bzw. unvollständiges Duchführen von Outdoor – Aktivitäten. Nach Möglichkeit versucht verasportscoach ein Alternativprogramm anzubieten. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Murten FR.